Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und sonstige Vertragsgrundlagen

  1. Diese AGB finden bei der Vermietung des Ferienhauses "Casa Șopârlă Verde", im Folgenden: Gastgeber, Anwendung. Der Mieter/Gast erkennt ihre Geltung mit der Buchung einer Ferienwohnung an.

  2. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er gemäss dem Recht seines Wohnsitzlandes handlungsfähig (aber mindestens 18-jährig) ist und rechtsgültig Verträge abschliessen kann.

  3. Der Gastgeber bietet sein Ferienhaus auf Webportalen, seiner Homepage sowie sonstigem Werbematerial an. Er versichert, dass er dabei wahrheitsgemäße und vollständige Angaben macht. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass der Istzustand Ferienhauses aufgrund von Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen, Umgestaltungen oder dem Neuerwerb von Inventar von dem auf den veröffentlichten Bildern sichtbaren Zustand abweicht, obwohl sich der Gastgeber stets um eine schnelle Anpassung des veröffentlichten Bildmaterials bemüht. Da solche Neuerungen regelmäßig dem Erhalt oder der Verbesserung des vorhandenen Wohnstandards dienen, ist der Gastgeber nicht verpflichtet, potenziellen Mietern vor dem Vertragsschluss sämtliche Veränderungen anzuzeigen. Dies gilt nicht, wenn die Veränderungen so wesentlich sind, dass der Mieter die überlassenen Räume nicht in der Form nutzen könnte, wie nach der Sichtung der Werbematerialien angedacht, oder wenn die unterlassene Mitteilung Mietinteressenten aus sonstigen Gründen unzumutbar benachteiligen würde.

  4. Der Gastgeber weist darauf hin, dass er bezüglich der Angaben, die ihm Gäste im Rahmen von Anfragen oder Buchungen überlassen, datenschutzrechtliche Vorgaben wahrt. Die erhobenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, der Gast hat zugestimmt (z. B. zur Vermittlung eines anderen Quartiers) oder der Gastgeber ist zur Weitergabe an Dritte gesetzlich verpflichtet (z. B. wegen der Zahlung der Kurtaxe an die Gemeinde).

 

§ 2 Abschluss des Vertrages

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Ferienhaus mündlich, schriftlich, per Fax oder per E-Mail bestellt und zugesagt oder, falls eine schriftliche Zusage den Mieter aus Zeitgründen nicht mehr erreicht hätte, bereitgestellt worden ist. Wenn die Buchung online erfolgt, so tritt der Vertrag nach einer durch den Gastgeber bestätigten Reservierung in Kraft.

  2. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchungsanfrage ab, so ist die Buchungsbestätigung als neues Angebot des Gastgebers anzusehen. Dieses nimmt der Mieter an, indem er dem geänderten Angebot ausdrücklich oder konkludent zustimmt, z. B. durch die Überweisung der vertraglich vereinbarten Vorauszahlung oder des Gesamtpreises.

  3. Für die Reservierung der Wohnung/des Zimmers erhebt der Gastgeber eine Vorauszahlung mind. in Höhe von 25% des Gesamtmietpreises. Geht diese nicht innerhalb der vereinbarten Frist auf dem Konto des Gastgebers ein, ist die Reservierungszusage gegenstandslos. Der Gastaufnahmevertrag gilt in diesem Fall als nicht geschlossen. Der Gastgeber hat das Recht, das Ferienhaus ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden anderweitig zu vermieten.

 

§ 3 Preisangaben

  1. Sämtliche Preisangaben des Gastgebers sowohl im Internet als auch auf sonstigem Werbematerial verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und der Endreinigung, jedoch ohne Kurtaxe. Die Preise für diese Leistungen sind extra angegeben und enthalten ebenfalls bereits die Mehrwertsteuer.

  2. Im Mietpreis enthalten sind die Kosten für Wasser, Strom, Wärmeversorgung, Müllentsorgung,

  3. Der Gastgeber ist nach den gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, die vom Gast an die Stadt Heltau/Cisnadie zu zahlende Kurtaxe zu vereinnahmen und an diese abzuführen.

 

§ 4 Leistungsumfang

  1. Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Gastgebers in den jeweiligen Webportalen, der Homepage oder sonstigen Werbematerialien sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Auf §1 Ziff. 2 dieser AGB wird verwiesen.

  2. Die Mitnahme von Haustieren ist nach vorheriger Zustimmung durch den Gastgeber gestattet. Es fallen zusätzliche Gebühren an (vgl. Preisliste).

  3. Der Gastgeber ist berechtigt, nach Abschluss des Mietvertrags einzelne Leistungen zu ändern, wenn dies dem Mieter zumutbar ist. So kann der Gastgeber die Ausstattung der Ferienwohnung/des Zimmers umgestalten, ohne den Mieter hiervon zu unterrichten. Sind die Leistungsänderungen mehr als geringfügig, muss der Gastgeber den Mieter unverzüglich darüber informieren. Dieser hat mit einer Erklärungsfrist von 14 Tagen das Recht, entweder eine kostenlose Umbuchung vorzunehmen oder den Vertrag fristlos zu kündigen.

 

§ 5 Mietzahlung

Die Zahlung der Miete erfolgt in Euro oder Lei. Die gesamte Mietsumme für Ihre Mietdauer ist vor Antritt der Reise zu bezahlen, und zwar wie folgt:

  1. Mit Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung und der Rechnung ist der Mieter verpflichtet, 25% des Mietpreises auf das angegebene Konto des Gastgebers zu zahlen (vgl. §2 Nr. 3 dieser AGB).

  2. Des Weiteren ist der Mieter verpflichtet, spätestens 28 Tage vor Reiseantritt ohne gesonderte Aufforderung den gesamten Mietpreis sowie die Preise für im Voraus vereinbarte Nebenleistungen zu zahlen. Geht die Zahlung nicht rechtzeitig auf dem Konto des Gastgebers ein oder wird sie zurückgebucht, gilt der Vertrag als aufgehoben. Der Gastgeber hat in diesem Fall das Recht, Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorgaben vom Mieter zu verlangen. Natürlich kann auch die gesamte Mietsumme von Anfang an bezahlt werden.

  3. Wird die Buchung weniger als 28 Tage vor Reiseantritt vorgenommen, ist der gesamte Mietpreis inklusive der Preise für im Voraus vereinbarte Nebenleistungen unmittelbar nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf das angegebene Konto des Gastgebers zu überweisen. Ist sieben Tage nach dem Versand kein entsprechender Zahlungseingang zu verzeichnen, gilt der Vertrag als aufgehoben. Auch in diesem Fall ist der Gastgeber berechtigt, Schadens-ersatzansprüche geltend zu machen und das Ferienhaus kann nicht genutzt werden.

  4. Der Gast hat das Recht nachzuweisen, dass dem Gastgeber ein geringerer Schaden entstanden ist als berechnet.

 

§ 6 An- und Abreise

  1. Nach Zahlungseingang der gesamten Mietsumme oder 2 Wochen vor Mietbeginn erhalten die Feriengäste Gastgeber eine Zahlungs-Bestätigung sowie Angaben über das Ferienhaus und Infos zur Schlüsselübergabe.

  2. Der Bezug der Wohnung/des Zimmers ist am Anreisetag ab 16.00 Uhr möglich, damit genug Zeit für die Endreinigung durch die Hauswartung bleibt. Eine frühere Überlassung muss mit dem/der vor Ort zuständigen WohnungsbetreuerIn ausdrücklich vereinbart werden. Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine vorzeitige Übergabe.

  3. Der Vermieter resp. Schlüsselhalter ist berechtigt, von den Personen einen Personalausweis zur Überprüfung deren Identität zu verlangen. Personen, welche im Mietvertrag nicht namentlich aufgeführt sind, dürfen weggewiesen werden. Der Mietzins bleibt im vollen Umfang geschuldet.

  4. Am Abreisetag muss das Ferienhaus ab 10.00 Uhr zur Endreinigung zur Verfügung stehen. Die Geschirrreinigung ist nicht in der Endreinigung enthalten!

  5. Die Rückgabe der Wohnung: Ohne ausdrückliche Zustimmung des Gastgebers ist eine Übergabe zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich. Der Gastgeber behält sich das Recht vor, bei verspäteter Übergabe bis 17.00 Uhr einen Verspätungszuschlag in Höhe einer halben Übernachtungsgebühr zu erheben. Erfolgt die Übergabe erst nach 17.00 Uhr, ist zusätzlich ein voller Übernachtungspreis fällig. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Gastgebers bleiben unberührt.

 

§ 7 Allgemeine Verpflichtungen / Hausordnung

  1. Das Ferienhaus wird in der Regel nur an Gruppen vermietet. Die Gäste benutzen das Ferienhaus hauptsächlich, um ihre Ferien/Freizeit hier zu verbringen. Kommerzielle Veranstaltungen wie Kurse usw. sind nur mit dem schriftlichen Einverständnis des Gastgebers erlaubt.

  2. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Ändert sich die Anzahl der Personen nach Abschluss des Mietvertrages oder der Online-Buchung, so muss dies dem Gastgeber mitgeteilt werden.

  3. Der Mieter verpflichtet sich, zum Haus, zum Mobiliar, zum Inventar und zum Grundstück grösstmögliche Sorge zu tragen.

  4. Das Ferienhaus wird mit vollständigem Inventar, in sauberen und gebrauchstauglichen Zustand vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Gastgeber unverzüglich zu melden. Mängelrügen bzgl. des Zustands der Wohnung oder des Inventars können nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt werden. Ansonsten gilt das Mietobjekt als einwandfrei übergeben und die Mieterschaft kann ihrerseits für nachträglich festgestellte Mängel bzw. Schäden haftbar gemacht werden.

  5. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln. Der Gast haftet für Schäden, die er oder die Mitreisenden durch schuldhafte Verletzung der ihm/ihnen obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht verursachen, insbesondere bei unsachgemäßer Verwendung technischer Geräte.

  6. Bei Beschädigungen am Haus und an den Installationen müssen die gesamten Handwerker-, Material-, Reinigungs- und weiteren Kosten, die zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands erforderlich sind, übernommen werden. Bei Schäden am Mobiliar/Inventar werden die Wiederbeschaffungskosten verrechnet (d. h. Neuwert gleichwertiger Ware). Zusätzliche Entschädigungskosten können entstehen, wenn das Haus wegen der Schäden nicht oder nur zu einem verminderten Preis an die NachmieterInnen übergeben werden kann. Wird das Mietobjekt in nicht genügend gereinigtem Zustand zurückgegeben, kann der Vermieter eine extra Reinigung auf Kosten des Mieters veranlassen. Für Beschädigungen der Einrichtung und fehlendes Inventar usw. ist der Mieter ersatzpflichtig.

  7. Nichtraucherhaus: im Haus gilt Rauchverbot. Sie können jedoch im gesamten Aussenbereich (Gartensitzplatz, Balkon und Terrasse) unter der nötigen Vorsicht und verwendung der Aschenbecher rauchen.

  8. Haustiere: Haustiere sind, nach Rücksprache mit dem Gastgeber, erlaubt. Der Mieter trägt jedoch für entstandene Mängel (Möbel, Wände etc.) und für übermässige Verschmutzung die Verantwortung.

  9. Im Ferienhaus Casa Șopârlă Verde sind Alltagsutensilien vorhanden (ohne Garantie) und können von den Feriengästen gebraucht werden. Diese Utensilien sind im Mietpreis nicht inbegriffen. Das heisst: Geht etwas (demnächst) zur Neige, sorgt der Mieter für Ersatz. Die Ersatzanschaffungen sollen in etwa dem Wert der konsumierten Ware entsprechen.

  10. Der Mieter hinterlässt die Wohnung aufgeräumt. Küchenutensilien wie Gläser, Geschirr etc. sind vom Mieter selbst zu Reinigen.

  11. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, z. B. bei Überbelegung oder Störung des Hausfriedens, kann der Gastgeber das Mietverhältnis fristlos kündigen. Der bereits gezahlte Mietzins steht dem Gastgeber zu.

 

§ 8 Reiserücktritt

  1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich der Entgelte für Zusatzleistungen bestehen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen

  2. Bis 4 Wochen vor Mietbeginn kann der Aufenthalt kostenlos annuliert werden und jederzeit bei Reiseverbot im Buchungszeitraum. Wir erstatten die Anzahlung sofort & kommentarlos.

  3. Ansonsten beträgt die Stornogebühr 25% (die Anzahlung) und weitere 25% ab dem 10.Tag vor Anreise.

  4. Natürlich kann sich der Mieter auch um eine anderweitige Vermietung bemühen. Massgebend ist das Datum, an dem die Annullationsmitteilung beim Gastgeber eintrifft. Um Verzögerungen auszuschliessen, bitte telefonisch und schriftlich per Mail oder per Post bestätigen.

  5. Bei verspäteter Anreise bzw. frühzeitiger Abreise gibt es keine Kosten-Rückerstattung.

 

§ 9 Auflösung des Mietvertrags durch den Gastgeber

1. Der Gastgeber ist berechtigt, den Mietvertrag vor oder während der Mietdauer aufzulösen, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände die Übergabe des Mietobjekts  verunmöglichen oder die Leistungserbringung dermassen beeinträchtigen, dass der Vertragsvollzug nicht mehr zumutbar ist. Bereits erfolgte Zahlungen werden in diesem Fall – allenfalls unter Abzug von Kosten für bereits erbrachte Leistungen – zurückerstattet. Der Gastgeber ist in den oben erwähnten Fällen über die Rückzahlung der Miete hinaus nicht schadenersatzpflichtig.

2. Der Gastgeber ist ausserdem berechtigt, den Mietvertrag in folgenden Fällen frist- und entschädigungslos aufzulösen:

- wenn die Zahlungen nicht bis zum vereinbarten Termin auf dem Konto des Gastgebers eintreffen.

- wenn der Mieter in krasser Weise gegen die Sorgfaltspflicht und/oder die Hausregeln verstösst.

- wenn das Haus nicht zum vereinbarten Zweck genutzt wird.

 

§ 10 Gewährleistung/Schadensersatz/Haftung

  1. Der Gastgeber haftet für die ordentliche Bereitstellung der Wohnung/des Zimmers. Er übernimmt jedoch keine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser-, Strom-, TV- oder Internetversorgung.

  2. Die Haftung des Vermieters ist auf die maximale Höhe des Mietpreises beschränkt.

  3. Der Gastgeber und deren Versicherung haften nicht, wenn der Schaden auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen ist:

    - Handlungen oder Unterlassungen durch den Mieter oder einer mitbenutzenden Person.

    - Auch für Ereignisse und Folgen höherer Gewalt wird seitens des Vermieters nicht gehaftet (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Massnahmen usw.) oder

    - Ereignisse, welche die Gastgeberin, die Hauswartung oder Hilfspersonen trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwehren konnten.

    - Eigentum der Feriengäste: Schäden und Verluste infolge Einbruchdiebstahls (hierfür ist die Versicherung der Feriengäste zuständig)

  4. Die Benützung des Gartens, des Mobiliars sowie der Gerätschaften durch die Feriengäste erfolgt auf eigene Gefahr.

 

§ 11 Gerichtstand

Bei rechtlichen Fragen und unterschiedlichen Standpunkten, die sich aus diesem Mietverhältnis ergeben, wird zuerst eine aussergerichtliche Einigung gesucht. Falls so keine für beide Parteien akzeptable Lösung gefunden wird, gilt als Gerichtsstand der Ort des Ferienhauses.

 

(Stand 05/2021)